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GGL-Whitelist für Online-Poker

Was die GGL-Whitelist ist, wie du sie prüfst und welche Unternehmen laut amtlicher Liste eine deutsche Erlaubnis für Online-Poker haben. Ohne Anbieterlinks.

Von Stand 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Die Whitelist ist die amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit allen Glücksspielanbietern, die eine deutsche Erlaubnis haben. Für Online-Poker stehen dort mit Stand 02.10.2026 fünf Unternehmen. Wer nicht auf der Liste steht, darf in Deutschland kein Online-Poker anbieten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 18.10.2026. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.

Wer in Deutschland legal Online-Poker spielen will, kommt an einer Liste nicht vorbei: der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Sie zeigt, welche Unternehmen eine deutsche Erlaubnis haben. Diese Seite erklärt, wie die Liste aufgebaut ist, wie du sie prüfst und welche Unternehmen dort aktuell unter „Online-Poker“ stehen.

Was die Whitelist ist

Die GGL veröffentlicht die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Sie ist die gemeinsame amtliche Liste aller Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag haben. Die Liste enthält auch Angebote unter der Aufsicht einer Landesbehörde, etwa Lotterien des Lotto-Toto-Blocks oder Spielbanken.

Laut GGL wird die Liste anlassbezogen aktualisiert, mindestens aber einmal im Monat. Nicht aufgeführt sind unter anderem Spielhallen, Annahmestellen und kleine Lotterien.

Für jeden Eintrag nennt die Liste:

  • den Namen des Unternehmens und die Adresse,
  • die Glücksspielart (zum Beispiel Online-Poker, Sportwetten, virtuelle Automatenspiele),
  • das Vertriebsgebiet und die zuständige Behörde,
  • die erlaubten Internetseiten,
  • das Datum der ersten Erlaubnis und gegebenenfalls einer Folgeerlaubnis.

Die Erlaubnis gilt immer für eine bestimmte Glücksspielart und für bestimmte Internetseiten. Ein Unternehmen mit Erlaubnis für Sportwetten darf deshalb noch lange kein Poker anbieten.

So prüfst du einen Pokeranbieter

  1. Öffne die Whitelist auf der Seite der GGL.
  2. Setze den Filter „Glücksspielart“ auf Online-Poker.
  3. Vergleiche die Internetadresse, auf der du spielen willst, mit den Internetseiten im Eintrag. Achte auf die genaue Domain. Eine ähnlich klingende Adresse mit anderer Endung ist nicht automatisch erlaubt.
  4. Prüfe das Datum „Zuletzt aktualisiert am“ oben auf der Seite.

Zusätzlich müssen erlaubte Anbieter laut GGL auf der Startseite ihres Internetauftritts angeben, dass sie eine staatliche Erlaubnis haben und welche Behörde sie erteilt hat (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021). Fehlt dieser Hinweis, ist das ein Warnzeichen. Ein Siegel oder Logo auf der Anbieterseite ersetzt den Blick in die amtliche Liste aber nicht.

Diese Unternehmen haben eine Erlaubnis für Online-Poker

Stand der Liste: 02.10.2026 (laut GGL, von uns abgerufen am 18.10.2026)

Unter der Glücksspielart „Online-Poker“ führt die Whitelist fünf Unternehmen. Alle haben ihren Sitz in Malta, zuständig ist jeweils die GGL, das Vertriebsgebiet ist länderübergreifend. Die Reihenfolge ist alphabetisch wie in der amtlichen Liste.

Unternehmen laut Whitelist Internetseite(n) laut Whitelist Erste Erlaubnis
888 Germany Limited 888.de, 888poker.de 24.01.2023
bwin (Deutschland) Limited bwin.de 14.11.2022
Ladbrokes (Deutschland) Limited bpremium.de, partypoker.de 10.11.2022
NSUS Malta Limited ggpoker.de 25.11.2022
Reel Germany Limited pokerstars.de 22.03.2023

Wir geben diese Angaben als Fakten aus der amtlichen Liste wieder. Das ist keine Empfehlung und keine Bewertung der Anbieter. Wir verlinken keine Anbieter, auch keine erlaubten.

Zur Einordnung: Eine Erlaubnis für Online-Poker heißt nach § 22b GlüStV 2021 nicht, dass jede Pokervariante erlaubt ist. Jede Variante muss die Behörde einzeln genehmigen. Welche Varianten ein Anbieter genau anbieten darf, zeigt die Whitelist nicht.

Wir prüfen die Liste täglich

Die Whitelist ändert sich, wenn Erlaubnisse neu erteilt werden, auslaufen oder widerrufen werden. Deshalb gleichen wir die amtliche Liste täglich automatisiert ab. Ändert sich ein Eintrag unter „Online-Poker“, meldet unser System die Änderung an die Redaktion. Ein Redakteur prüft sie auf der Seite der GGL und aktualisiert diese Seite. Größere Änderungen, etwa eine neue Erlaubnis oder ein Wegfall, melden wir zusätzlich als News.

Zwischen einer Änderung bei der GGL und unserer Aktualisierung kann trotzdem Zeit vergehen. Verbindlich ist immer die Liste auf der Seite der Behörde.

Was tun, wenn eine Seite nicht gelistet ist

Steht eine Pokerseite nicht unter „Online-Poker“ auf der Whitelist, hat sie keine deutsche Erlaubnis. Das Angebot ist in Deutschland unerlaubt, auch wenn die Seite eine Lizenz aus einem anderen Land vorweist. Für dich heißt das:

  • Kein deutscher Spielerschutz: kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, kein Abgleich mit der Sperrdatei OASIS, keine deutsche Aufsicht bei Streit um Auszahlungen.
  • Rechtliches Risiko: Die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar. Was das im Einzelfall bedeutet, entscheiden Behörden und Gerichte. Mehr dazu auf unserer Seite Ist Online-Poker in Deutschland legal?
  • Melden: Über „Verstoß melden / Beschwerden“ auf der Seite der GGL kannst du unerlaubte Angebote und unerlaubte Werbung melden.
  • Nachfragen: Laut GGL gibt die Behörde auf Anfrage Auskunft zum aktuellen Stand der Liste.

Wenn dir auffällt, dass unsere Tabelle nicht mehr zur amtlichen Liste passt, schreib uns an korrektur@poker-ticker.de. Wie wir mit Fehlern umgehen, steht auf der Seite Korrekturen.

Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe und Selbsttests findest du auf Verantwortungsvoll spielen.

Häufige Fragen

Was ist die GGL-Whitelist?

Eine amtliche Liste nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht darin alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag haben.

Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?

Laut GGL anlassbezogen, mindestens aber einmal im Monat. Das Datum der letzten Aktualisierung steht auf der Seite der Behörde. Wir gleichen die Liste zusätzlich täglich automatisiert ab.

Welche Anbieter haben eine Erlaubnis für Online-Poker?

Laut Whitelist mit Stand 02.10.2026: 888 Germany Limited, bwin (Deutschland) Limited, Ladbrokes (Deutschland) Limited, NSUS Malta Limited und Reel Germany Limited. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf der Seite der GGL.

Reicht eine Lizenz aus Malta für Deutschland?

Nein. Für Online-Poker in Deutschland braucht ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis. Dass alle fünf Poker-Erlaubnisinhaber ihren Sitz in Malta haben, ändert daran nichts: Entscheidend ist der Eintrag in der deutschen Whitelist.

Was mache ich, wenn eine Pokerseite nicht auf der Whitelist steht?

Dann hat sie keine deutsche Erlaubnis für Online-Poker, und das Angebot ist in Deutschland unerlaubt. Du kannst das Angebot über das Formular „Verstoß melden“ auf der Seite der GGL melden.

Darf ein Anbieter mit Slot-Erlaubnis auch Poker anbieten?

Nein. Die Erlaubnis gilt jeweils für eine Glücksspielart. Ein Anbieter, der nur für virtuelle Automatenspiele oder Sportwetten eingetragen ist, darf kein Online-Poker anbieten. Achte deshalb auf den Eintrag unter „Online-Poker“.

Quellen

  1. Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), Stand 02.10.2026, Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), 2026-10-02Primärquelle
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22b Online-Poker, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 4 Erlaubnisse, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  4. Strafgesetzbuch, § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle

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