Nächster TickerWSOP Super Circuit Rozvadov 2026 · ab 05.11.
♦ POKER & RECHT

Ist Online-Poker in Deutschland legal?

Online-Poker ist in Deutschland seit dem GlüStV 2021 erlaubt, aber nur bei Anbietern mit GGL-Erlaubnis. Die Regeln, die Risiken und die Lage in AT und CH.

Von Stand 6 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Ja, mit Einschränkungen. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 darf Online-Poker in Deutschland angeboten werden, aber nur von Anbietern mit Erlaubnis, die auf der amtlichen Whitelist der GGL stehen. Für Spieler gelten feste Regeln: 1.000 € Einzahlungslimit pro Monat über alle Anbieter, kein paralleles Spiel, keine Tischwahl und höchstens vier Tische.

Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 18.10.2026. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.

Online-Poker um echtes Geld ist in Deutschland erlaubt. Das gilt seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Die Freigabe hat aber einen engen Rahmen: Legal spielst du nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, und auch dort gelten strengere Regeln als auf internationalen Pokerseiten.

Diese Seite fasst die Rechtslage zusammen, wie sie im Gesetz steht. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.

Was der GlüStV 2021 erlaubt

Nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 kann für Online-Poker eine Erlaubnis erteilt werden, ebenso für virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele, Sport- und Pferdewetten und Lotterien. Alles andere im Internet bleibt verboten. Wer ohne Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt, handelt nach § 4 Abs. 1 rechtswidrig.

Zuständig für Online-Poker ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). Sie führt die amtliche Liste der erlaubten Anbieter, die sogenannte Whitelist. Laut Whitelist mit Stand 02.10.2026 haben fünf Unternehmen einen Eintrag unter „Online-Poker“. Welche das sind und wie du die Liste selbst prüfst, steht auf unserer Seite GGL-Whitelist für Poker.

Wichtig: Eine Erlaubnis aus Malta, Gibraltar oder Curaçao zählt in Deutschland nicht. Maßgeblich ist allein die deutsche Erlaubnis.

So erkennst du ein erlaubtes Angebot

Ob eine Pokerseite in Deutschland erlaubt ist, kannst du in wenigen Minuten selbst prüfen:

  1. Öffne die Whitelist auf der Seite der GGL und filtere nach der Glücksspielart „Online-Poker“.
  2. Vergleiche die genaue Internetadresse. Die Erlaubnis gilt nur für die Domains, die im Eintrag stehen. Eine internationale Seite derselben Marke mit anderer Endung ist davon nicht gedeckt.
  3. Achte auf den Hinweis zur Erlaubnis auf der Startseite des Anbieters. Erlaubte Anbieter müssen dort angeben, dass sie eine staatliche Erlaubnis haben und welche Behörde sie erteilt hat (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021).
  4. Beim Registrieren musst du ein Einzahlungslimit festlegen und deine Identität nachweisen. Fragt eine Seite weder nach Limit noch nach Ausweis, ist das ein deutliches Warnzeichen.

Eine Erlaubnis für Sportwetten oder virtuelle Automatenspiele reicht für Poker nicht. Entscheidend ist der Eintrag unter „Online-Poker“.

Die Regeln am virtuellen Tisch

Der eigentliche Unterschied zu internationalen Pokerseiten steckt in § 22b GlüStV 2021. Die Vorschrift legt fest:

  • Nur erlaubte Varianten: Jede Pokervariante muss von der Behörde einzeln genehmigt werden. Varianten ohne Genehmigung gelten als unerlaubtes Glücksspiel.
  • Limits in der Erlaubnis: Die Behörde legt Höchstgrenzen fest, und zwar für den Mindesteinsatz je Hand, für das Geld, das du an einen virtuellen Tisch mitnehmen darfst, und für Buy-ins bei Turnieren.
  • Nur Menschen: Es spielen ausschließlich natürliche Personen gegeneinander. Bots und Programme, die selbstständig für dich spielen, sind verboten.
  • Keine Tischwahl: Du wirst einem Tisch zufällig zugeteilt. Gezieltes Suchen nach schwächeren Gegnern ist damit ausgeschlossen.
  • Kein Multi-Tabling ohne Erlaubnis: Das gleichzeitige Spielen mehrerer Pokerspiele ist verboten. Die Behörde kann bis zu vier Tische gleichzeitig zulassen.

Wer bisher auf internationalen Seiten mit vielen Tischen und freier Tischwahl gespielt hat, findet damit ein deutlich anderes Umfeld vor.

Einzahlungslimit, Aktivitätsdatei und Sperren

Neben den Poker-Regeln gelten die allgemeinen Spielerschutzregeln für Online-Glücksspiel:

1.000 € Einzahlungslimit: Nach § 6c GlüStV 2021 legst du bei der Registrierung ein monatliches Einzahlungslimit fest, das für alle erlaubten Anbieter zusammen gilt. Es darf grundsätzlich 1.000 € pro Monat nicht übersteigen. Die Behörde kann einem Anbieter in Einzelfällen einen anderen Betrag erlauben. Ohne Limit kein Spiel.

Kein paralleles Spiel: § 6h verbietet, gleichzeitig bei mehreren Anbietern zu spielen. Eine zentrale Aktivitätsdatei hält fest, ob du gerade irgendwo aktiv bist. Nach dem Abmelden dauert es fünf Minuten, bis du bei einem anderen Anbieter spielen kannst. Nach 30 Minuten ohne Eingabe meldet dich der Anbieter automatisch ab.

Getrennte Spielformen: Laut § 4 Abs. 5 müssen Poker, Automatenspiele und andere Angebote auf derselben Seite getrennt sein, mit Wartezeiten beim Wechsel.

Sperrsystem OASIS: Wer sich selbst sperren lässt, wird in die bundesweite Sperrdatei eingetragen. Eine Sperre dauert nach § 8a grundsätzlich mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kannst du eine kürzere Dauer wählen, aber nicht unter drei Monaten. Erlaubte Anbieter müssen gesperrte Spieler ausschließen. Mehr dazu auf unserer Seite Verantwortungsvoll spielen.

18+: Minderjährige sind nach § 4 Abs. 3 ausgeschlossen. Die Anbieter müssen das Alter prüfen.

Die Online-Pokersteuer von 5,3 %

Seit dem 01.07.2021 gibt es im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) eine eigene Steuer auf Online-Poker. Sie beträgt laut § 48 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist nach § 47 der Spieleinsatz abzüglich der Steuer selbst. Zum Spieleinsatz zählen alle Aufwendungen für die Teilnahme, insbesondere der Betrag, den du bei Beginn des Spiels zum Setzen zur Verfügung hast. Steuerschuldner ist nach § 49 der Veranstalter, nicht du.

Wie ein Anbieter die Steuer in seine Gebühren einrechnet, entscheidet er selbst. Mit der Einkommensteuer auf deine Gewinne hat diese Steuer nichts zu tun. Dazu mehr auf unserer Seite Pokergewinne und Steuern.

Was beim Spielen ohne deutsche Erlaubnis droht

Viele bekannte Pokerseiten haben keine deutsche Erlaubnis und sind trotzdem aus Deutschland erreichbar. Für Spieler entstehen dabei mehrere Risiken:

  • Strafrecht: § 285 StGB stellt die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel unter Strafe, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
  • Kein deutscher Spielerschutz: Kein anbieterübergreifendes Limit, kein Abgleich mit der Sperrdatei, keine deutsche Aufsicht. Wer gesperrt ist, wird dort nicht automatisch ausgeschlossen.
  • Auszahlung und Streit: Bei Problemen mit Auszahlungen oder Kontosperren ist keine deutsche Behörde zuständig. Du müsstest dein Recht im Ausland durchsetzen.
  • Zahlungsverkehr: § 4 Abs. 1 untersagt auch die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel. Banken und Zahlungsdienste können solche Zahlungen deshalb blockieren.

Wir verlinken grundsätzlich keine Anbieter, auch keine erlaubten. Wenn du wissen willst, ob eine Seite erlaubt ist, prüfe sie selbst auf der Whitelist der GGL.

Österreich und Schweiz in Kürze

Österreich: Online-Glücksspiel unterliegt dem Glücksspielgesetz (GSpG). Die einzige Konzession für Online-Glücksspiel liegt bei den Österreichischen Lotterien mit ihrer Plattform win2day. Andere Anbieter haben keine österreichische Konzession, auch wenn sie in einem anderen EU-Staat lizenziert sind. Der Oberste Gerichtshof hat Spielern zugestanden, Verluste bei Online-Poker-Anbietern ohne Konzession zurückzufordern (etwa OGH 1 Ob 37/22f vom 23.03.2022).

Schweiz: Seit dem 01.01.2019 gilt das Geldspielgesetz (BGS). Online-Spielbankenspiele, zu denen auch Poker gehört, dürfen nur Schweizer Spielbanken mit erweiterter Konzession anbieten. Seiten ausländischer Anbieter ohne Bewilligung werden gesperrt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt dazu eine Sperrliste. Kleine Pokerturniere außerhalb der Casinos sind als Kleinspiele mit kantonaler Bewilligung möglich.

DACH im Vergleich

Deutschland Österreich Schweiz
Rechtsgrundlage GlüStV 2021 Glücksspielgesetz (GSpG) Geldspielgesetz (BGS)
Wer darf Online-Poker anbieten Anbieter mit Erlaubnis der GGL (Stand 02.10.2026: fünf Unternehmen) nur der Konzessionär (win2day der Österreichischen Lotterien) nur Schweizer Spielbanken mit erweiterter Konzession
Amtliche Liste Whitelist der GGL keine Whitelist, ein einziger Konzessionär Sperrliste der ESBK für unbewilligte Angebote
Ausländische Anbieter ohne Erlaubnis unerlaubt ohne Konzession, Verluste laut OGH rückforderbar werden per Netzsperre blockiert
Besondere Regeln 1.000 € Einzahlungslimit, keine Tischwahl, max. 4 Tische nach Angebot des Konzessionärs nach Bewilligung der Spielbank

Die Tabelle ist eine vereinfachte Übersicht. Für die Details zählen die Gesetzestexte und die Angaben der Behörden.

Was sich ändern könnte

Der GlüStV 2021 sieht in § 32 eine Evaluierung vor. Ein zusammenfassender Bericht soll bis zum 31.12.2026 vorliegen. Darin geht es ausdrücklich auch um die Regeln für Online-Poker in § 22b und um den Schwarzmarkt. Ob daraus Änderungen folgen, etwa beim Einzahlungslimit oder bei der Tischzahl, ist offen. Wir berichten, sobald der Bericht da ist. Die Hintergründe stehen auf unserer Seite zum Glücksspielstaatsvertrag.

Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn du merkst, dass Poker mehr Raum einnimmt, als dir lieb ist: Hilfe und Selbsttests findest du auf Verantwortungsvoll spielen.

Häufige Fragen

Ist Online-Poker in Deutschland erlaubt?

Ja, seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (in Kraft seit 01.07.2021). Erlaubt ist es aber nur bei Anbietern, die eine Erlaubnis für Online-Poker haben. Ob das zutrifft, zeigt die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Wie viele Anbieter haben eine deutsche Online-Poker-Erlaubnis?

Laut GGL-Whitelist mit Stand 02.10.2026 sind es fünf Unternehmen mit Einträgen unter Online-Poker. Die Liste mit Namen findest du auf unserer Seite zur GGL-Whitelist.

Wie hoch ist das Einzahlungslimit beim Online-Poker?

Grundsätzlich 1.000 € im Monat, und zwar über alle erlaubten Anbieter zusammen (§ 6c GlüStV 2021). Die Behörde kann in Einzelfällen einen anderen Betrag zulassen. Ohne festgelegtes Limit darfst du nicht spielen.

Darf ich in Deutschland an mehreren Tischen gleichzeitig spielen?

Grundsätzlich nein. § 22b GlüStV 2021 verbietet das gleichzeitige Spielen mehrerer Online-Pokerspiele. Die Behörde kann aber bis zu vier virtuelle Tische gleichzeitig erlauben. Den Tisch wählst du nicht selbst, er wird zufällig zugewiesen.

Ist es strafbar, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu spielen?

Nach § 285 StGB ist die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Wie Behörden und Gerichte das im Einzelfall handhaben, ist eine Frage des konkreten Falls. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer zahlt die 5,3 % Online-Pokersteuer?

Steuerschuldner ist laut § 49 Rennwett- und Lotteriegesetz der Veranstalter. Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz (§ 47), der Satz beträgt 5,3 % (§ 48). Wie ein Anbieter die Steuer in seine Preise einrechnet, entscheidet er selbst.

Quellen

  1. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 4 Erlaubnisse, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6c Selbstlimitierung, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6h Verhinderung parallelen Spiels, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8a Eintragung und Dauer der Sperre, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  5. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22b Online-Poker, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  6. Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), Stand 02.10.2026, Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), 2026-10-02Primärquelle
  7. Rennwett- und Lotteriegesetz, § 48 Steuersatz Online-Poker, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle
  8. Rennwett- und Lotteriegesetz, § 47 Bemessungsgrundlage Online-Poker, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle
  9. Rennwett- und Lotteriegesetz, § 49 Steuerschuldner, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle
  10. Strafgesetzbuch, § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle
  11. OGH 1 Ob 37/22f vom 23.03.2022 (Rückforderung von Online-Pokerverlusten), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), ÖsterreichPrimärquelle
  12. Geldspielgesetz (BGS), Bundesamt für Justiz, SchweizPrimärquelle

Stand 18.10.2026. Recherche mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft. So arbeiten wir · Fehler melden