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♦ POKER & RECHT

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und Poker

Der GlüStV 2021 einfach erklärt: Ziele, Online-Poker-Regeln, GGL, Werbung, Spielerschutz, die Evaluierung bis 31.12.2026 und die wichtigsten Daten.

Von Stand 4 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist seit dem 01.07.2021 in Kraft und regelt Glücksspiel in allen 16 Bundesländern. Er hat Online-Poker erstmals bundesweit erlaubnisfähig gemacht, mit strengen Regeln wie 1.000 € Einzahlungslimit und Tischzuteilung per Zufall. Zuständig ist die GGL. Bis 31.12.2026 soll ein Evaluierungsbericht vorliegen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 18.10.2026. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte.

Der Glücksspielstaatsvertrag ist das zentrale Gesetz für Glücksspiel in Deutschland. Weil Glücksspielrecht Ländersache ist, schließen die 16 Bundesländer dazu einen gemeinsamen Vertrag. Die aktuelle Fassung heißt GlüStV 2021. Für Poker ist sie ein Einschnitt: Erstmals kann Online-Poker in ganz Deutschland legal angeboten werden. Diese Seite erklärt, was der Vertrag regelt, wer ihn umsetzt und was als Nächstes ansteht.

Die Darstellung folgt dem Gesetzestext. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ziele des Vertrags

§ 1 GlüStV 2021 nennt die Ziele, an denen sich alle Regeln messen lassen müssen. Dazu gehören:

  • Glücksspielsucht verhindern und die Voraussetzungen für ihre Bekämpfung schaffen,
  • den Spieltrieb in überwachte, legale Angebote lenken und den Schwarzmarkt bekämpfen,
  • Jugend- und Spielerschutz sichern,
  • dafür sorgen, dass Glücksspiel ordnungsgemäß abläuft und Spieler vor Betrug geschützt sind,
  • die Integrität des sportlichen Wettbewerbs schützen.

Diese Ziele tauchen im Vertrag immer wieder auf. Bei Online-Poker darf die Behörde zum Beispiel nur Varianten genehmigen, die den Zielen aus § 1 nicht widersprechen.

Was für Online-Poker gilt

§ 4 Abs. 4 erlaubt Online-Poker als eine von wenigen Glücksspielarten im Internet, aber nur mit Erlaubnis. Die konkreten Regeln stehen vor allem in drei Vorschriften:

§ 22b Online-Poker: Jede Pokervariante braucht eine eigene Genehmigung. Die Erlaubnis legt Grenzen für Einsätze, das Geld am Tisch und Turnier-Buy-ins fest. Es spielen nur Menschen gegeneinander, Bots sind verboten. Tische werden zufällig zugeteilt, Tischwahl gibt es nicht. Mehrere Spiele gleichzeitig sind verboten, die Behörde kann aber bis zu vier Tische zulassen.

§ 6c Selbstlimitierung: Jeder Spieler legt ein monatliches Einzahlungslimit fest, das für alle Anbieter zusammen gilt. Es darf grundsätzlich 1.000 € nicht übersteigen.

§ 6h Paralleles Spiel: Wer bei einem Anbieter spielt, kann nicht gleichzeitig bei einem anderen spielen. Eine zentrale Aktivitätsdatei überwacht das. Nach dem Abmelden gilt eine Wartezeit von fünf Minuten.

Dazu kommen das bundesweite Sperrsystem OASIS (§§ 8 ff.), die Pflicht zur Altersprüfung (§ 4 Abs. 3) und die Trennung der Spielformen auf einer Seite (§ 4 Abs. 5). Eine Selbstsperre dauert nach § 8a grundsätzlich mindestens ein Jahr, du kannst aber eine kürzere Dauer von mindestens drei Monaten wählen.

Die Details und was das am virtuellen Tisch bedeutet, stehen auf unserer Seite Ist Online-Poker in Deutschland legal?

Die GGL als Aufsicht

Mit dem GlüStV 2021 haben die Länder die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gegründet, eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt (§ 27a). Seit dem 01.01.2023 ist sie unter anderem für Online-Poker zuständig. Sie erteilt die Erlaubnisse, genehmigt Pokervarianten, überwacht die Anbieter und geht gegen unerlaubte Angebote und unerlaubte Werbung vor.

Die GGL führt außerdem die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8. Laut Whitelist mit Stand 02.10.2026 haben fünf Unternehmen eine Erlaubnis für Online-Poker. Die ersten Poker-Erlaubnisse stammen laut Whitelist vom November 2022. Welche Unternehmen das sind, steht auf unserer Seite GGL-Whitelist für Poker.

Live-Poker in Spielbanken regeln dagegen vor allem die Länder über ihre Spielbankgesetze und Landesbehörden.

Werbung

§ 5 GlüStV 2021 setzt der Werbung enge Grenzen. Für Poker besonders wichtig:

  • Werbung für Online-Poker im Internet ist täglich zwischen 6 und 21 Uhr verboten (§ 5 Abs. 3).
  • Werbung darf sich nicht an Minderjährige richten.
  • Werbung und Sponsoring für unerlaubtes Glücksspiel sind ganz verboten (§ 5 Abs. 7). Das betrifft auch Affiliate-Seiten und Influencer.

poker-ticker.de macht überhaupt keine Glücksspielwerbung und setzt keine Affiliate-Links. Mehr dazu in unseren Redaktionsrichtlinien.

Steuern

Die Steuer auf Online-Poker regelt der Bund im Rennwett- und Lotteriegesetz. Seit dem 01.07.2021, also zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags, zahlen Veranstalter 5,3 % auf die Spieleinsätze (§ 48 RennwLottG). Zur Einkommensteuer auf Gewinne siehe Pokergewinne und Steuern.

Zeitleiste

Datum Ereignis
29.10.2020 Datum der Vertragsfassung des GlüStV 2021 (laut amtlicher Textausgabe)
01.07.2021 GlüStV 2021 tritt in Kraft, Online-Poker wird erlaubnisfähig. Online-Pokersteuer von 5,3 % startet
November 2022 Erste Online-Poker-Erlaubnisse laut Whitelist (erste Erlaubnisdaten 10.11., 14.11. und 25.11.2022)
01.01.2023 Die GGL übernimmt die Zuständigkeit für Online-Poker
31.12.2023 Zieldatum für den Zwischenbericht der Evaluierung (§ 32)
31.12.2026 Zieldatum für den zusammenfassenden Evaluierungsbericht (§ 32)
31.12.2028 Frühester Termin, zu dem ein Land den Vertrag kündigen kann (§ 35 Abs. 4)

Die Evaluierung bis 31.12.2026

§ 32 GlüStV 2021 schreibt vor, dass die Länder die Wirkung des Vertrags überprüfen. Zuständig sind die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die GGL und der Fachbeirat wirken mit. Ein zusammenfassender Bericht soll bis zum 31.12.2026 vorliegen, danach alle fünf Jahre ein weiterer.

Untersucht werden zwei Fragen: Wie wirkt der Vertrag auf den Schwarzmarkt? Und wie gut schützt er Menschen vor Spielsucht? Für Poker ist wichtig, dass die Prüfung ausdrücklich auch § 22b (Online-Poker) und §§ 6a bis 6j (unter anderem Einzahlungslimit und paralleles Spiel) umfasst.

Das Gesetz formuliert die Frist als Soll-Vorschrift. Der Termin ist also ein Ziel, keine harte Deadline. Was im Bericht stehen wird und ob die Länder danach Regeln ändern, etwa beim Einzahlungslimit oder bei der Tischbegrenzung, ist offen. Die Steuer auf Einsätze ist Bundesrecht und gehört nicht zur Evaluierung des Staatsvertrags.

Wir berichten, sobald er veröffentlicht ist, und aktualisieren diese Seite.

Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe und Selbsttests findest du auf Verantwortungsvoll spielen.

Häufige Fragen

Seit wann gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Seit dem 01.07.2021. Er gilt in allen 16 Bundesländern und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Was regelt der GlüStV 2021 für Poker?

Er erlaubt Online-Poker mit behördlicher Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) und legt in § 22b besondere Regeln fest: genehmigte Varianten, nur menschliche Spieler, zufällige Tischzuteilung, kein Multi-Tabling ohne Erlaubnis, höchstens vier Tische. Dazu kommen Einzahlungslimit, Verbot parallelen Spiels und das Sperrsystem.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Für Online-Poker die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale). Sie erteilt die Erlaubnisse, führt die Whitelist und geht gegen unerlaubte Angebote und Werbung vor.

Wann kommt der Evaluierungsbericht?

Nach § 32 GlüStV 2021 soll ein zusammenfassender Bericht bis zum 31.12.2026 vorliegen, danach alle fünf Jahre. Erstellt wird er von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung der GGL und des Fachbeirats.

Kann der Glücksspielstaatsvertrag gekündigt werden?

Ja. Jedes Land kann ihn mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende kündigen, erstmals zum 31.12.2028 (§ 35 Abs. 4).

Darf für Online-Poker geworben werden?

Nur für erlaubte Anbieter und mit Einschränkungen. Werbung für Online-Poker im Internet ist laut § 5 Abs. 3 zwischen 6 und 21 Uhr verboten. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist ganz verboten.

Quellen

  1. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 1 Ziele des Staatsvertrages, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 4 Erlaubnisse, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 5 Werbung, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6c Selbstlimitierung, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  5. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 6h Verhinderung parallelen Spiels, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  6. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8a Eintragung und Dauer der Sperre, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  7. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22b Online-Poker, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  8. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 32 Evaluierung, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  9. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 35 Inkrafttreten, Kündigung, Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de)Primärquelle
  10. Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), Stand 02.10.2026, Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), 2026-10-02Primärquelle
  11. Rennwett- und Lotteriegesetz, § 48 Steuersatz Online-Poker, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Primärquelle

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